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VG Trier, 11.12.2006 - 5 K 894/06.TR |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96
Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG
Auszug aus VG Trier, 11.12.2006 - 5 K 894/06
Demzufolge könnte eine "außergewöhnliche Härte" nur angenommen werden, wenn die Klägerin allein ein eigenständiges Leben nicht führen könnte, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen wäre, und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden könnte (vgl. zu der früher geltenden gleich lautenden Bestimmung des § 22 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, juris).